Hochzeit

 

Viele Paare, die ihren Lebensweg gemeinsam gehen wollen, spüren, dass das Gelingen nicht nur von ihnen allein abhängt. Sie lassen sich kirchlich trauen und bitten Gott um seinen Segen.
Die kirchliche Trauung ist auch eine Bitte an die Familie und Freunde, das gemeinsame Leben zu schützen, zu achten und zu bereichern.


Voraussetzung

 

Vor der kirchlichen Trauung muss die bürgerliche Eheschließung erfolgt sein. Die Bescheinigung des Standesamtes muss dem Pfarrer/ der Pfarrerin vor der kirchlichen Trauung vorgelegt werden.


Anmeldung

 

Die Brautleute melden sich so rechtzeitig beim zuständigen Pfarramt an, dass die Voraussetzungen für die kirchliche Trauung geprüft werden können.
Zuständig ist das Pfarramt, in dessen Seelsorgebezirk einer der Partner wohnt.
Möchte das Paar in einer anderen Kirche heiraten und/ oder sich von einem anderen Pfarrer trauen lassen, dann sind Absprachen mit den Pfarrern notwendig.


Konfessionsverschiedene Ehe

 

Gehört der Partner nicht der evangelischen Kirche an, so kann die kirchliche Trauung trotzdem gewährt werden. Sprechen Sie gegebenenfalls rechtzeitig mit dem zuständigen Pfarrer über die kirchlichen Bestimmungen.
-Trauung mit Ausgetretenen
Auch wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist, kann auf Wunsch beider Eheleute die kirchliche Trauung gewährt werden.
-Gottesdienst anlässlich Eheschließung mit Nichtgetauften
Ist ein Ehegatte nicht getauft, so kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung stattfinden. In diesem Gottesdienst wird das Versprechen, nach Gottes Gebot und Verheißung zuleben und den Ehegatten als Gabe Gottes zu lieben und zu ehren, nur vom evangelischen Ehegatten gegeben. Zum Versprechen des nicht getauften Ehegatten gehört, seinen Ehegatten als Christen anzunehmen.
-Trauung Geschiedener
Heiratet ein geschiedener Ehegatte wieder, kann die kirchliche Trauung auf Wunsch beider Eheleute vom Dekanatamt genehmigt werden.


Ort der Trauung

 

Die Trauung wird in der Kirche gehalten.
Aus dringenden Gründen kann eine Ausnahme gewährt werden.


Geschlossene Woche

 

In der Karwoche findet keine kirchliche Trauung statt.


Traugespräch

 

Vor der Trauung treffen sich das Brautpaar und der Pfarrer zum Traugespräch. Der Pfarrer lernt dabei die Brautleute kennen und erfährt, was sich beide vom Segen Gottes für ihr gemeinsames Leben erhoffen und was ihnen wichtig ist. Somit ist es für ihn möglich, den Gottesdienst persönlich zu gestalten und auf die Wünsche des Paares einzugehen.


Trauspruch

 

Das Brautpaar erhält einen Trauspruch, der wie ein Motto über ihrem gemeinsamen Leben steht und sie im Alltag begleitet.
Der Trauspruch ist ein Vers aus der Bibel, der selbst ausgewählt werden kann. Möglich ist dabei eigentlich jeder Vers der Bibel.
Eine Auswahl an Sprüchen finden Sie unter www.trauspruch.de




Hochzeit in der ev. Stadtkirche Sulz - Kleiner Wegweiser

 

Folgende Fragen bitten wir Sie, frühzeitig zu klären und mit unserer Mesnerin, Frau Gudrun Schedel
(Tel. 2285 im Gemeindehaus) abzuklären:

  • Wird aus dem Gesangbuch gesungen oder gibt es ein Liedblatt?
  • Wünschen Sie einen Ringwechsel? (wenn ja, werden die Ringe vor der Kirche von der Mesnerin abgeholt)
  • Werden besondere Musikstücke dargeboten? Wann soll die Kirche dann geöffnet sein?
  • Wann soll der Blumenschmuck in der Kirche angebracht werden?


Bitte beachten:

  • Innerhalb der Kirche sollen keine Blumen gestreut werden.
  • Während des Gottesdienstes darf nicht fotografiert werden; Videoaufnahmen (Stativ auf der Empore oder im Seitengang) sind möglich.
  • Ständer für Tannenbäumchen vor der Kirche müssen selbst gebracht werden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch an das Pfarramt, Tel. 406575 oder Tel. 2376 wenden.

 


Die Ordnung der Trauung

  • Vorspiel und Einzug
  • Begrüßung
  • Lied
  • Eingangsgebet und Stilles Gebet
  • Trautext und Predigt
  • Lied
  • Schriftlesung zur Trauung
  • Rüstgebet
  • Traufrage
  • Trausegen
  • Fürbittengebet
  • Vaterunser
  • Überreichung der Traubibel
  • Lied
  • (Ansagen)
  • Segen mit dreifachem Amen der Gemeinde
  • Orgelnachspiel